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KG, 06.05.2014 - 6 U 195/13 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.07.2013 - 7 O 169/11
- KG, 06.05.2014 - 6 U 195/13
- BGH, 15.02.2017 - IV ZR 236/14
Wird zitiert von ...
- KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - und 7.2.2007 - IV ZR 244/03 -), der der Senat folgt (vgl. Beschluss vom 4.4.2014 - 6 U 195/13 -) und die der herrschenden Meinung in der Literatur entspricht (…vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 46 Rdn. 173, 174), kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an einer Aufklärung des Versicherungsnehmers über die damit für ihn verbundenen Nachteile fehlt; der Leistungsanspruch ist deshalb nach den Verhältnissen zu beurteilen, die zur Zeit des ersten Antrags auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagen (so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Koblenz vom 4.3.2011, VersR 2012, 85 f.).